Compliance und Whistleblowing
 
  • Mitarbeiter:innen sollen ihr eigenes Verhalten an den Grundwerten des menschlichen Verhaltens und an den Werten des Unternehmens messen. Dieses Verständnis ist im Verhaltenskodex der Breitenfeld Edelstahl AG, der die Basis für ein moralisch, ethisch sowie rechtlich einwandfreies Verhalten des Unternehmens ist, festgehalten. Der Vorstand der Breitenfeld Edelstahl AG bekennt sich ausdrücklich zu diesem Kodex.
  • Unser Verständnis von Compliance basiert auf dem Prinzip Prävention, Aufdeckung sowie Reaktion. Der Compliance Officer unterstützt das Management in seiner Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Vorschriften, stellt die erforderlichen Prozesse zur Verfügung und fungiert als Anlaufstelle für alle zugewiesenen Themenstellungen und Fragen und arbeitet weisungsfrei und ungebunden.
  • Um eine schnelle und unkomplizierte Anlaufstelle bieten zu können, haben wir ein Hinweisgeberschutzsystem implementiert. Es besteht somit die Möglichkeit zur schriftlichen oder  mündlichen Meldungserstattung. Meldungen können anonym oder unter Bekanntgabe der Identität abgebgeben werden.
     
    Alle Meldungen werden ausnahmslos vertraulich behandelt und dürfen nur von dem zur Betreuung des Hinweisgebersystems beauftragten Compliance Officer eingesehen und bearbeitet werden. Dieser ist von der Unternehmensleitung aber auch vom Gesetzgeber zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet.

Schriftliche Meldungen

Schriftliche (anonyme/nicht anonyme) Meldungen bitte an  https://breitenfeldedelstahl.hintbox.at/

Schriftliche Meldungen 
 

Mündliche Meldungen

Mündliche Meldungen oder Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins unter  +43 676 840 616 217 

 

Dem Compliance- Officer der Breitenfeld Edelstahl AG obliegen im speziellen folgende Themen:

-Kartellrecht

-Korruption

-Kapitalmarkt-Compliance

-Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Rechnungslegung, Umweltvergehen

-Interessenkonflikte

-Diskriminierung

-Umwelt

 

Alle anderen Compliance-Themen, wie zum Beispiel Arbeitsrecht, Personalagenden, Arbeitnehmerschutz, Datenschutz, usw. gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich des Compliance Officers. Die Bearbeitung dieser Themen werden von anderen Organisationsbereichen wahrgenommen.